Jugendberufshilfe

Jugendberufshilfe (§ 13 SGB VIII)

Jugendarbeitslosigkeit individuell beeinträchtigter und sozial benachteiligter junger Menschen ist nach Beendigung der Schulzeit oftmals vorbestimmt. Für diese Zielgruppen hält die Jugendberufshilfe daher umfangreiche Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung dieser jungen Menschen bereit. Inhalt dieser Maßnahme ist die individuelle Beratung, die Orientierung auf dem Arbeits-/Ausbildungsmarkt (z.B. das Schreiben von Bewerbungen oder die Begleitung zum Vorstellungsgespräch) sowie die sozialpädagogische Begleitung in einem Pratikumsbetrieb.

Ziel dieser Maßnahme ist die Unterstützung des jungen Menschen in Form von regelmäßigen Reflektionsgesprächen bezüglich des Praktikumsverlaufs (u.a. zusammen mit dem Praktikumsbetrieb) und die Vereinbarung von individuellen Zielen, welche im Verlauf des Praktikums erreicht werden sollen.

Diese sind zum Beispiel:

  • Das pünktliche Erscheinen beim Praktikumsbetrieb
  • Das adäquate Verhalten gegenüber Kund*innen, Kolleg*innen und Vorgesetzten.
  • Zuverlässigkeit und Sorgfalt bei der Arbeit
  • ggf. adäquates Hygieneverhalten am Arbeitsplatz (z.B. in der Küche)
  • etc.

Die Maßnahme wird durch eine sozialpädagogische Fachkraft durchgeführt und durch das zuständige Jugendamt finanziert.