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Unterstützung durch die Initiative für Kinder, Jugendliche  und Familien GmbH

Hier können Sie den IKJF-Flyer herunterladen

Im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ bieten wir Jugendlichen ab 12 Jahren und jungen volljährigen Menschen im Alter von bis zu 26 Jahren, die aufgrund ihrer problematischen Lebenssituation Hilfen zur Alltagsbewältigung benötigen, ambulante und stationäre Angebote an.

Die Hilfen können sowohl in einer betreuten Wohngemeinschaft, Intensivpädagogischen Wohngruppe als auch in Form einer Einzelbetreuung in Anspruch genommen werden.

Darüber hinaus kann es auch um Begleitung bei der Wohnungssuche oder den dauerhaften Erhalt der Wohnung gehen.

Unsere Angebote haben folgende Ziele

  • Entwicklung der eigenen Fähigkeiten und Stärken
  • Förderung der Schullaufbahn, berufliche Integration
  • Verhinderung von und Auseinandersetzung mit einer Sucht, psychischen Erkrankung und/oder einer kriminellen Karriere
  • Aufbau und Integration in ein neues soziales Umfeld
  • Kompensation von Entwicklungsverzögerungen
  • Entwicklung eines altersgerechten Umgangs mit emotionalen Bindungen und Ablösungen

Was wir anbieten

  • Alltagspraktische Hilfen (Ernährung, Hygiene, Umgang mit Geld)
  • Klärung der Arbeits- bzw. Beschäftigungssituation und Vermittlung in entsprechende Angebote
  • Unterstützung bei behördlichen Angelegenheiten
  • Begleitung in Krisen
  • Hilfen bei der Gestaltung sozialer Beziehungen
  • Beratung und Begleitung bei der gesundheitlichen Stabilisierung
  • Freizeitgestaltung
  • Möglichkeit der Auseinandersetzung mit traumatischen Erlebnissen

Über die Kooperation mit der GiB GmbH (Gesellschaft für integrative Beschäftigung) besteht die Möglichkeit zu Arbeits- und Beschäftigungsangeboten (Jugendberufshilfe).

Weitere Angebote

Weitere „Hilfen zur Erziehung“ bieten wir für Kinder und deren Familien. Diese unterstützen wir in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen. Wir leisten Hilfe zur Selbsthilfe.

Überleitung in die Eingliederungshilfe nach SGB IX

Aufgrund der Erfahrungswerte in der pädagogischen Arbeit mit psychiatrischen Störungsbildern in der Jugendhilfe begleiten wir auch Überleitungsprozesse in das Betreute Wohnen (qualifizierte Assistenz) der Eingliederungshilfe für die Bereiche Psychiatrie, Suchterkrankungen, Drogenabhängigkeit sowie Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen. Die Initiative zur sozialen Rehabilitation e.V. www.izsr.de kann dann eine längerfristige Assistenz in diesen o.g. Bereichen über die Jugendhilfe hinaus für erwachsene Nutzer*innen anbieten.