Sozialpädagogische Familienhilfe (§ 31 SGB VIII)
Die Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine ambulante, niedrigschwellige, intensive und vorbeugende mittelfristig angelegte Leistung im Rahmen der Hilfen zur Erziehung.
Die aktiv aufsuchende Hilfe soll im Rahmen der Kindeswohlsicherung durch intensive Betreuung und Begleitung der Familien erfolgen. Die Eltern bzw. einzelne Elternteile werden in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützt und es wird Hilfe zur Selbsthilfe gegeben.
Die zentrale Aufgabenstellung der Hilfe ist die Sicherung und Wiederherstellung der Erziehungsfunktion der Familie bzw. des Elternteils und somit auch die Verbesserung der Lebenssituation des Kindes bzw. der Kinder oder Jugendlichen in der Familie. Allgemeine Zielsetzung ist es, die Elternteile dahingehend zu unterstützen und zu begleiten, dass sie ihre Ressourcen (wieder)entdecken, neu erschließen oder erweitern, um wieder zu einer selbstständigen Lebensführung (ohne professionelle Helfer*innen) zu gelangen.
Dies geschieht durch:
- Unterstützung zur Sicherung elementarer Grundbedürfnisse (z.B. Finanzen, Ernährung, Wohnraum, gesundheitliche Versorgung)
- Stabilisierung der Familienmitglieder und des Familiensystems
- Selbstständigkeit in der Bewältigung des Alltags
- Verbesserung der Elternkompetenz
- Erweiterung des Handlungsmöglichkeiten aller Familienmitglieder
- Verbesserung der familiären Beziehungsstrukturen
- Aktivierung der Stärken und Ressourcen der Familie
- Sicherung von Entwicklungschancen der Kinder und Jugendlichen
- Vernetzung der Familie in notwendige unterstützende Strukturen
Die Kindeswohlsicherung erfolg durch die interne Beratung von Kinderschutzfachkräften sowie einer Fachberatung durch die pädagogische Leitung.