Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung (ISE), § 35 SGB VIII
Die Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung ist ein ambulantes Betreuungsangebot, welches sich an Jugendliche richtet, die von der Jugendhilfe in der Regel bisher nicht erreicht wurden oder einen relativ hohen Unterstützungsbedarf im Alltag benötigen.
Grund hierfür sind oft besondere Schwierigkeiten und erhebliche Belastungen in der Biografie des jungen Menschen (z.B. Traumatisierung). Meistens wurden bereits in der Vergangenheit andere Betreuungsformen innerhalb der Jugendhilfe installiert.
Die Hilfe kann sowohl in Form von aufsuchender Arbeit (bei Obdachlosigkeit) oder in einer ambulanten Wohnform erfolgen. Zunächst steht die Gestaltung einer tragfähigen Betreuungsbeziehung (Beziehungsarbeit) zwischen der Fachkraft und dem jungen Menschen im Fokus. Ziel ist die Erarbeitung von realistischen Perspektiven in der Lebenswelt des jungen Menschen (z.B. Schulbesuch). Später kann dieses Angebot dann in eine weiterführende Betreuungsform (z.B. Betreutes Jugendwohnen in einer Wohngemeinschaft) münden.
Das Angebot wird vom zuständigen Jugendamt finanziert und richtet sich in der Regel an Jugendliche ab 15 Jahren. Die Kindeswohlsicherung erfolgt durch die interne Beratung von Kinderschutzfachkräften sowie einer Fachberatung durch die pädagogische Leitung.
Folgende Hilfebedarfe werden beispielsweise in der ISE bearbeitet:
- Psychiatrische Erkrankungen im Jugendalter (z.B. Missbrauch/Trauma, Persönlichkeitsentwicklungsstörungen, Depressionen oder Psychosen)
- Abhängigkeitserkrankungen (z.B. Drogen, Alkohol, Glücksspiel)
- Obdachlosigkeit
- Autismus
- Lernbehinderungen
- Beziehungsstörungen mit häufigen Kontaktabbrüchen und Misstrauen
Die allgemeinen Ziele dieser Maßnahmen sind:
- Erlernen einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Lebensführung
- Förderung der Persönlichkeitsentwicklung unter Berücksichtigung der Biografie des jungen Menschen
- Aufbau und Stärkung der vorhandenen Ressourcen und sozialen Kompentenzen
- Integration in Schule oder Ausbildung
- (Wieder-) Aufbau und Stabilisierung der Beziehung zum Elternhaus
- ggf. Rückführung ins Elternhaus
- Verselbstständigung