Betreutes JugendWohnen

Betreutes JugendWohnen (BJW), § 34 SGB VIII

Das Betreute JugendWohnen ist ein ambulantes Wohnbetreuungsangebot für Jugendliche (ab 16 Jahren) und junge Volljährige (bis 21 Jahren, in Ausnahmefällen bis 27 Jahren). Der Zugang ist aus dem Elternhaus, der Herkunftsfamilie, der Pflegefamilie oder im Anschluss an eine statiönäre Maßnahme möglich. Eine Rufbereitschaft nach 22 Uhr ist nicht vorgesehen. Die Wohnbetreuung erfolgt in Wohngemeinschaften, Einzelwohnungen oder selbstangemietetem Wohnraum. Die Kindeswohlsicherung erfolgt durch die interne Beratung von Kinderschutzfachkräften sowie einer Fachberatung durch die pädagogische Leitung. Die Finanzierung erfolgt über das Casemanagement des zuständigen Jugendamtes.

Die allgemeinen Ziele dieser Maßnahmen sind:

  • Erlangung der erforderlichen Kompetenzen zur Alltagsbewältigung durch Anleitung und Beratung mit dem Ziel der Verselbstständigung im Bereich Leben, Wohnen und Alltagsbewältigung
  • Stabilisierung der eigenen Persönlichkeit durch Stärkung der vorhandenen Ressourcen und Fähigkeiten sowie Verbesserung des Selbstwertgefühls
  • Abbau von Verhaltensauffälligkeiten und Aufbau von sozialen Kompetenzen
  • Integration in ein neues soziales Umfeld
  • Unterstützung bei der Vermittlung in Schule, Ausbildung, Beruf und Freizeitaktivitäten
  • Individuelle Zielsetzungen (wie z.B. Umgang mit Geld erlernen oder Kontakt zur Schuldnerberatung) sind möglich