Erziehungsbeistandschaft

Erziehungsbeistandschaft (EB), § 30 SGB VIII

Die Erziehungbeistandschaft ist ein ambulantes Beratungs- und Unterstützungsangebot der Jugendhilfe. Das Angebot wird vom zuständigen Jugendamt finanziert und richtet sich in der Regel an Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren (in Ausnahmefällen bereits ab 10 Jahren) sowie auch an junge Volljährige. Die Betreuung findet in der Regel im elterlichen Wohnraum oder bei den jungen Volljährigen im eigenen Wohnraum (auch mit SGB II-Bezug) statt.

Dieses Angebot orientiert sich an den individuellen Bedürfnissen in der Lebenswelt des jungen Menschen. Die Kindeswohlsicherung erfolgt durch die interne Beratung von Kinderschutzfachkräften sowie einer Fachberatung durch die pädagogische Leitung.

Die allgemeinen Ziele dieser Maßnahmen sind:

  • Stabilisierung sowie Veränderung des Leistungs- und Sozialverhaltens des jungen Menschen innerhalb der Familie bzw. des sozialen Umfeldes

  • Vermeidung oder Bearbeitung von Defiziten in der Persönlichkeitsentwicklung des jungen Menschen

  • Entlastung einer schwierigen familiären Situation (z.B. Überforderung der Eltern oder des alleinerziehenden Elternteils, Trennung/Scheidung oder Beziehungskrisen etc.)

  • Entwicklung von Autonomie und Selbstwertgefühl

  • Sicherstellung des Schulbesuchs

  • Einbindung in soziale Gruppen (z.B. Sportverein)